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GKV-Vergleich - sparen auch Sie mit wenig Aufwand mehrere Hundert Euro!

Ich will sofort sparen, jetzt DIREKT ZUM GKV-Vergleichsrechner

Sparen auch Sie als gesetzlich Versicherter jährlich mehrere Hundert Euro durch einfachen Wechsel mit unserem GKV-Vergleichsportal. Seit Einführung des Zusatzbeitrages, den jeder Versicherte komplett selber bezahlen muss - also ohne Arbeitgeberanteil - lohnt sich ein Wechsel wieder, nicht nur wegen Leistungs-unterschieden. Der Aufwand beträgt nur 10-15 Minuten! Nach dem Vergleich bekommen Sie bequem und einfach alle notwendigen Unterlagen direkt zum Download! Testen Sie es gleich einmal aus. Verwenden Sie das ersparte Geld lieber um Ihren persönlichen Versicherungsschutz anderweitig zu verbessern, z.B. mit einem Krankheitsschutzbrief, auch genannt Dread Disease. Sprechen Sie uns hierzu unbedingt einmal an, es lohnt sich!

Tipp: Wenn Sie nicht genau wissen, wie Ihr Beitragssatz derzeit ist geben Sie einfach
bei google kurz folgenden Text ein:

 

     "Beitragssatz 2022" + den Namen Ihrer Krankenkasse, z.B. IKK Classik o.ä.

Nur ein Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag ergibt bei einem Brutto von 3000 Euro z.B. 360 Euro Ersparnis, JEDES JAHR!!

Wann kann ich überhaupt wechseln?

Das Schöne daran ist: wenn Sie bereits 12 Monate in Ihrer Krankenkasse waren (Bindefrist) können Sie problemlos in eine neue (günstigere) Kasse wechseln und zwar immer zum Ende des übernächsten Kalendermonats (es sei denn Sie haben sich zur Auswahl eines sogenannten Wahltarifs "breitschlagen" lassen, dann kann in Einzelfällen die Bindefrist auch etwas höher sein. Dies ist aber eher selten der Fall. Auskunft darüber gibt Ihnen Ihre Krankenkasse im Zweifelsfall). Zusätzlich besteht immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn bei Ihrer Kasse ein Zusatzbeitrag neu eingeführt wird oder aber der bestehende Zusatzbeitrag höher steigt. Auch hier können Sie innerhalb eines Monats kündigen, auch hier mit der Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats! Hier müssen Sie nicht einmal 12 Monate bei der Kasse versichert gewesen sein!!

 

Beispiel:

Man wechselt im Monat 8, sprich August, dann wechselt man fristgerecht zum Ende des übernächsten Kalendermonats, also dann zum Monat 10, mithin zum 31. Oktober! Das Tollste: heutzutage übernimmt die neue Krankenkasse das ganze weitere procedere inklusive der Kündigung der alten Kasse. Man muss nur noch am Ende den Arbeitgeber informieren. Das dazu notwendige Schreiben wird in unserem Antragsprozess auch noch automatisch erstellt! Einfacher geht´s nicht :-)!

Sie können die Krankenkasse ohne Bedenken wechseln, das war vom Gesetzgeber auch so gewollt. Ihr Versicherungsschutz ist auf jeden Fall immer ohne Lücken: Sollte die Absicherung bei gewählten neuen Kasse nicht zustande kommen, bleiben Sie automatisch bei Ihrem jetzigen Anbieter abgesichert. Sie haben dann auch keinesfall eine sog. Doppelversicherung zu befürchten! Also, keine Angst, es kann nichts schiefgehen, Sie finden alles übersichtlich in einzelnen Schritten in Ihrem berechneten Ergebnis übersichtlich erklärt.

GKV-Rechner
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